Werden die Kunden in voller Höhe entschädigt?

Die Haftungshöchstgrenze für Pauschalreisen könnte zu gering sein.

Düssedlorf-Süd, 27.  Oktober 2019

Liebe Blog-Leserinnen und leibe Blog-Leser,

die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat mich wirklich irritiert, denn es ist zu befürchten, dass Kunden auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben könnten.

Bei Anzahlung einer Pauschalreise sind die Kunden durch den sogenannten Reisesicherungsschein gegen eine Pleite ihres Reiseveranstalters abgesichert, das ist per Gesetz vorgeschrieben. Im Insolvenzfall erstattet dann eine Versicherung bereits geleistete Zahlung zurück. Diese grundsätzlich gute Regelung weist jedoch ein großes Problem auf: die gesetzlich festgelegte Haftungshöchstgernze für den Gesamtschaden ist mit 110 Mio. Euro eher gering. Ist der Gesamtschaden größer als 110 Mio. Euro, bekommen die Kunden ihre Kosten nur anteilig erstattet.

Um zukünftig auf ähnliche Fälle vorbereitet zu sein, sollte die Haftungssumme angemessen aufgestockt werden, ohne die kleinen und mittleren Reiseanbieter zu überfordern und die großen Anbieter aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel