Härtere Strafen für Pädokriminelle

Neues Gesetz bietet besseren Schutz für Kinder

Düsseldorf-Süd, 2. November 2020

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der grauenvollsten Verbrechen. Viele Opfer bleiben ihr Leben lang traumatisiert – jedes Schicksal ist eines zu viel. Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das wir im Bundestag am Freitag beraten haben, werden die Täter härter bestraft und die Präventionsarbeit verbessert. Gerade in den vergangenen Monaten machten die widerlichen Missbrauchsfälle von Bergisch Gladbach, Staufen oder Lügde immer wieder Schlagzeilen. Laut Polizeistatistik sind die Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr 2019 um 11 Prozent gestiegen. Mit dem Gesetz werden die Strafrahmen für Sexualverbrechen an Kindern erhöht und die Strafverfolgung erleichtert. So werden die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie von einem „Vergehen“ zu einem „Verbrechen“ hochgestuft. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre) vor. Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Ich freue mich darüber, dass Herstellung, Vertrieb oder Besitz von Kinder-Sexpuppen unter Strafe gestellt werden sollen – dafür hatte ich mich, wie Sie wissen, mit Nachdruck eingesetzt. Ermittler hatten wiederholt festgestellt, dass Sexualstraftäter ihre Taten gegen Kinder nicht selten an solchen Puppen einüben. Ich habe den Bundestagskollegen aus der FDP im Bundestag während seiner Rede auf die Gefahren hingewiesen, die diese widerlichen Gegenstände mit sich bringen.