Gesicht zeigen – Nur eine offene Gesellschaft ist Grundlage für ein friedliches und vertrauensvolles Miteinander

Damit eine offene Kommunikation möglich bleibt, sollte es in der Öffentlichkeit keine Gesichtsvollverschleierungen geben. Eine entsprechende Regelung würde das Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern stärken.

 

Berlin, 14. Januar 2015

Liebe Blog-Leserinnen und Blog-Leser,

Deutschland ist ein Land, in dem Menschen aus vielen unterschiedlichen Kulturkreisen friedlich zusammenleben. Bayern und Pommern, Rheinländer und Friesen, Menschen mit türkischem oder italienischem Migrationshintergrund genauso wie Vertriebene und deren Nachkommen. Der Wille zum friedlichen Miteinander eint uns. Basis dieses Zusammenlebens sind die Werte unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung. Wir schätzen und achten die Würde des Einzelnen, sehen Männer und Frauen als gleichberechtigt an. Jeder darf bei uns glauben und sagen was er will. „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“, wie der ‘Alte Fritz’ gesagt hat.

Eingeschränkt werden diese Rechte des Einzelnen auf Grund von Gesetzen. Gesetzen die sicherstellen sollen, dass man durch die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit nicht die Rechte eines Anderen einschränkt. Gesetze, die den Schwachen und Hilfsbedürftigen schützen und Gesetze, die dafür sorgen sollen, dass die Lasten im sozialen Miteinander auf den Schultern von vielen Bürgerinnen und Bürgern verteilt werden.
In unserem Rechtsstaat gelten diese Gesetze für jedermann. Sie schützen und verpflichten ohne Ansehen von Herkunft oder Religion.

Unsere Gesellschaft ist auf Kommunikation angewiesen. Die Umbrüche in der Welt, die Herausforderungen im politischen Diskurs in Deutschland – wie wir sie zum Beispiel derzeit jede Woche bei den Pegida Demonstrationen erleben – fordern von uns einen offenen und am Menschen interessierten Umgang miteinander.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Anrecht darauf, von seinen Mitmenschen mit Respekt behandelt zu werden. In unserer Gesellschaft ist es üblich, dass man sich im Gespräch in die Augen schaut. Der Blick in das Gesicht des Anderen hilft uns, seine Kommunikation richtig zu verstehen. Die Stimmlage, die Augen, die Mimik. All das ist wesentlicher Bestandteil der zwischenmenschlichen Interaktion in einem sozialen Miteinander.

Es geht folglich nicht darum, ein religiöses Bekleidungsstück zu verbieten. Ist das Gesicht immer frei, ist der Blick in das Antlitz des Menschen möglich. Dies ist gemeinsame Tradition in den Trachten der Völker Europas. Der Blick ins Gesicht ist Teil der europäischen Kommunikationskultur. Eine Burka oder ein Niqab dagegen sind häufig Zeichen einer Unterdrückung der jeweiligen Frau und hindern diese daran, frei und offen mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. Auch geht das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit davon aus, das Menschen jederzeit zu erkennen sind.
Ich will mich daher dafür einsetzen, dass wir jede Art von Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit in Deutschland verbieten. Jeder Mann und jede Frau sollen ihre Religion ausüben dürfen. Eingeschränkt werden darf dieses Recht nur dann, wenn ein höherrangiges Rechtsgut gefährdet ist. Genau das sehe ich im Fall einer völlig verschleierten Person gegeben, da sie nicht zu identifizieren und zu erkennen ist. Als Mitbürger kann ich die Person nicht einschätzen. Man sieht kein Gesicht und hat keinen wirklichen Augenkontakt, um mit dem Gegenüber zu kommunizieren. Kommunikation ist wesentlicher Bestandteil der Integration.

Eine Regelung, Gesichtsvollverschleierungen in der Öffentlichkeit zu verbieten dient daher dazu, das Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, in dem eine offene Kommunikation möglich bleibt.

Ihre

Sylvia Pantel

Video vom Wortbeitrag von Sylvia Pantel auf dem 27. Bundesparteitag der CDU in Köln am 10.12.2014: