Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienst bleiben für die Patienten wichtig

Düsseldorf-Süd, 2. November 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

unsere  Apotheken vor Ort sind zentral für die sichere Gesundheitsversorgung verantwortlich. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Unsere Apotheken sorgen für eine verlässliche Versorgung mit Medikamenten sowie qualifizierter, persönlicher Beratung und stehen den Patientinnen und Patienten auch mit Nacht- und Notdiensten zur Verfügung. Auch bilden sie unseren Nachwuchs aus. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, dass die flächendeckende Apothekenlandschaft ein unerlässlicher Baustein der Gesundheitsversorgung ist. So wurden dort beispielsweise bei Knappheit eigene Desinfektionsmittel schnell hergestellt.

Mit dem Apothekenstärkungsgesetz beenden wir nun endlich das Ungleichgewicht, dass ausländische Versandapotheken (die sich nicht an den Notdiensten beteiligen müssen) ihren Medikamentenabgabepreis frei festlegen und Rabatte gewähren, während unsere heimischen Apotheker an die Festpreise gebunden waren. Nunmehr sind auch ausländische Versandapotheken zur Einhaltung der Regelungen der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet. Dies umfasst zum Beispiel die Kontrolle der für die Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports. Der Apothekenleiter hat die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel bis zur Abgabe an den Empfänger sicherzustellen.
Mit dem Gesetz werden außerdem zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt, auf die gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch erhalten und für welche die Apotheken vergütet werden. Für Apotheker wird auch der Zuschlag auf den Botendienst, den wir während der Corona-Pandemie befristet eingeführt hatten, verstetigt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel