Führungszeugnis im Ehrenamt: Werden auch nunnötige Daten weitergegeben?

Der Landkreis Regensburg hat mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine praktikable Lösung gefunden.

Berlin, 23. Oktober 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in der Kinder- und Jugendhilfe dürfen ehrenamtliche Mitarbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie ein “Erweitertes Führungszeugnis” vorlegen. Dieses Gesetz habe ich von Anfang an unterstützt, da wir Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt schützen müssen. Doch Ehrenamtler klagen, dass in diesem Zeugnis auch Angaben enthalten sind, die nichts mit dem Schutzzweck zu tun haben, zum Beispiel zu Verkehrs- oder Steuerdelikte.

Im Landkreis Regensburg hat man deshalb folgende praktische Lösung gefunden: Der Ehrenamtliche wendet sich mit der Frage zu dem Erweiterten Führungszeugnis an seine Gemeinde, wo im positiven Fall eine “Unbedenklichkeitsbescheinigung” für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgestellt wird. Damit wird dem Ehrenamtlichen die komplette Offenlegung sensibler Daten gegenüber dem Verein erspart und der Verein wird von Bürokratie entlastet.

Heute habe ich mich mit der Vorsitzenden des Deutschen Bundesjugendrings Lisi Maier zum Thema Bürokratieabbau im Ehrenamt getroffen. Auch im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement werde ich mich um eine Verbesserung der jetzigen Situation bemühen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel