Frauenhäuser: Auskunftssperre hat Lücken

Täter können aktuelle Adresse erfahren

Berlin, 26. Juni 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Frauen und Kinder die von häuslicher Gewalt betroffen sind, können in einem Frauen- oder Kinderschutzhaus Zuflucht suchen. Dort sind sie vor weiteren Übergriffen durch die Täter sicher, denn diese erfahren den Aufenthaltsort der Frauen und Kinder erst einmal nicht. Eine Besonderheit im Melderecht kann jedoch dazu führen, dass die aktuelle Adresse der Opfer dennoch bekannt wird.

Derzeit besteht die Möglichkeit, eine Auskunftssperre für 6 Monate im Melderegister zu erwirken. Diese Auskunftssperre verhindert allerdings nicht, die Bekanntgabe der Adresse, wenn z.B. ein Bankkonto eröffnet wird oder die Kinder in der Schule angemeldet werden. So könnte auch ein Täter vom aktuellen Aufenthaltsort der Opfer erfahren.

Nach Rücksprache mit der Koordinatorin des Düsseldorfer Interventionsprojektes gegen häusliche Gewalt (Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V.) wurde deutlich, dass es das Problem der frühzeitigen Bekanntgabe der Frauenhaus-Adresse auch in Düsseldorf gibt.
Politischer Rückenwind kam durch einen entsprechenden erfolgreich angenommenen Antrag der Frauen Union beim letzten CDU-Bundesparteitag mit dem Titel „Meldepflicht in Gewaltschutzhäusern sicher ausgestalten.”

Zusammen mit meinem Bundestagskollegen Kai Whittaker habe ich daher am Mittwoch im Bundestag ein Sachgespräch organisiert. Teilgenommen haben weitere Bundestagsabgeordnete, Vertreterinnen des regionalen Gewaltschutzhaus, Vertreterinnen des “Dachverbandes Frauenhauskoordinierung e.V.” und Beamte des Bundesinnenministeriums.  Es freut mich, die Sachverständigen aus dem zuständigen Ministerium unser Anliegen aufgenommen haben und schon im Herbst einen Veränderungsvorschlag vorlegen möchte. Die geplanten Verbesserungen werden natürlich auch den Männerhäusern zugutekommen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

—> Mehr zum Thema:

Sylvia Pantel ist Berichterstatterin für das Thema Frauenhäuser in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen, mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Im Bundeshaushalt 2019  stehen 6,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro sein.

Sylvia Pantel hat sich erfolgreich für den Aufbau einer digitalen Plattform zur Vermittlung von Frauenhausplätzen eingesetzt und dafür zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro erkämpft.