Fördern und Fordern

Bundestag berät über das Integrationsgesetz

Berlin, 3. Juni 2016

Der Bundestag hat heute in erster Lesung das neue Integrationsgesetz beraten. Durch dieses Gesetz soll nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ die Integration von Flüchtlingen verbessert werden. Neben Regelungen zu Sprach- und Integrationskursen solle Flüchtlingen auch nach ihrer Anerkennung für einen gewissen Zeitraum eine Wohnsitzauflage gemacht werden können, damit die Integration in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben verbessert wird. Durch eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre soll zudem für Betriebe sichergestellt werden, dass sie Flüchtlinge richtig ausbilden können.