Flexibel zwischen Teil- und Vollzeitarbeit wechseln

Bundestag beschließt Gesetz zur zeitlich begrenzten Teilzeit

 

Berlin, 18. Oktober 2018

Der Bundestag hat die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit beschlossen. Diese Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus festzulegenden Zeitraum von 1 bis zu 5 Jahren verringern zu können, bevor im Anschluss wieder die ursprünglich vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt. Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Arbeitnehmer zuvor bereits mindestens 6 Monate bei seinem Arbeitgeber unter Vertrag stand und es sich um einen Arbeitgeber handelt, der in der Regel insgesamt mehr als 45 Personen beschäftigt. Für Unternehmen in der Größenordnung von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Dieser neue Anspruch ist für die Arbeitnehmer – ebenso wie der bereits bestehende Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit – nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden.