Expertenanhörung zum Prostituiertenschutzgesetz

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Ärzte, Sozialarbeiter und auch eine Kriminalbeamtin haben aus ihrer Sicht den Gesetzentwurf bewertet.

Berlin, 10. Juni 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

diese Sitzungswoche begann mit der Expertenanhörung des Familienausschusses wo die Fachleute zur Prostitution gefragt wurden. Ärzte, Sozialarbeiter und auch eine Kriminalbeamtin, die Expertin für die Verfolgung von Zwangsprostitution ist, haben aus ihrer Sicht den Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz bewertet. So hat Leni Breymaier von Sisters e.V., einer Hilfsorganisation aus Stuttgart, uns in ihren eindrücklichen Stellungnahmen klar aufgezeigt, wie dringend wir den Fehler der rot-grünen Regierung von 2002 korrigieren müssen, die damals mit dem Prostitutionsgesetz den Weg frei gemacht haben, für eine völlig unkontrollierte Sexindustrie. Leni Breymaier schilderte eindrucksvoll, wie Frauen ausgebeutet werden und unter ständiger Kontrolle von den Zuhältern wären. Daher seien die Anmeldung und die verpflichtende Gesundheitsberatung genau der richtige Weg, um die Prostituierten zu schützen. Das pikante Detail: Leni Breymaier ist stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg. Sie hat sich damit gegen ihre eigene Partei gestellt, die gerne so tut, als seien in der Prostitution nur selbstbestimmte junge Studentinnen tätig.

Das Video der Expertenanhörung kann man hier sehen, eine Mitschrift und die Stellungnahmen finden sich hier. Besonders anschaulich hat sich der Heidelberger Gynäkologe Wolfgang Heide geäußert. Seine Stellungnahme kann man hier nachlesen.

Das Prostituiertenschutzgesetz wird die legale Prostitution in Deutschland regeln. Um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen, arbeiten wir derzeit an einer Strafverschärfung bei diesen Delikten. Die Menschenhandelstatbestände werden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet. Das wird es in der Praxis einfacher machen, die Täter und Hintermänner tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen und zu verurteilen. Auch Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und bewusst die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Für den Fall, dass ein Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen. Wir müssen einen Anreiz schaffen, den Opfern zu helfen und die Polizei zu rufen, denn in diesen Fällen ist die Hilfe für die Opfer wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Es darf nicht sein, dass vor allem Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb werden wir durch ein neues Gesetz alles daran setzen, diesem „Geschäftsmodell“ den Boden zu entziehen. Bei der Expertenanhörung dazu im Rechtsausschuss wurde dann auch schnell klar, dass der bisherige Gesetzentwurf des Ministeriums nicht ausreicht und wir harte Strafen und klare Regeln brauchen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel