Ertragswert- oder Flächenmodell?

Wie soll die Grundsteuer zukünftige berechnet werden?

Berlin, 1. Februar 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik haben wir über die Reform der Grundsteuer diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bestehende Regelung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Frist für eine Reform gesetzt. Nun muss ein Gesetz zur Reform der Grundsteuer nicht nur bis zum 31. Dezember 2019 beschlossen sein, sondern auch innerhalb von 5 Jahren umgesetzt werden.
Die Grundsteuer ist eine der Hauptquellen finanzieller Mittel einer Kommune, mit der öffentliche Infrastruktur bereitgestellt und erhalten wird. Ziel der Grundsteuerreform ist es, die Einnahmen aus der für die Kommunen wichtigen Steuer zu sichern ohne gleichzeitig die steuerliche Belastung von Wohneigentümern- und nutzern zu erhöhen. 
Zur Diskussion stehen nun zwei Modelle für die Erhebung der Grundsteuer: das Ertragswertmodell und das Flächenmodell. Hierbei positioniere ich mich wie auch die gesamte CDU/CSU-Fraktion klar gegen das Ertragswertmodell, welches die SPD favorisiert. Dieses bezieht in die Berechnung der Grundsteuer die Netto-Kaltmiete einer Wohnung, den Bodenrichtwert und das Alter des Gebäudes, sowie die Grund- und Nutzfläche mit ein. Dadurch müssten zuerst 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Zusammen mit Mieterhöhungen und daher regelmäßig erforderlichen Wertanpassungen käme es zu deutlichem Mehraufwand in den kommunalen Verwaltungen. Weiterhin besteht auch Unsicherheit in dem Fall, wenn ein Wohnobjekt zum Eigenbedarf genutzt und daher keine Miete erhoben würde. 
Da die Grundsteuer vom Vermieter auf Mieter umgelegt wird, würde die Berücksichtigung des Mietpreises zudem Wohnungen in ohnehin teuren Wohngegenden noch unerschwinglicher machen. Kritisch sehe ich zuletzt auch, dass das Ertragswertmodell die Entwicklung des eigenen Einkommens vernachlässigt: würde der Wert einer Immobilie und somit der Grundsteuerbetrag steigen, würde das Einkommen eines Mieters durch eine höhere Grundsteuer mehr belastet. Wenn sein Einkommen in dem Zeitraum nicht gestiegen ist, würde ihm letztlich weniger von diesem übrig bleiben. Mieter mit langfristig fixem Einkommen, wie beispielsweise Rentner, würden also schrittweise mehr belastet.
Stattdessen sehe ich das Flächenmodell in vielerlei Hinsicht als die effizientere Alternative: Dieses berechnet sich auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen. Daher ist es mietunabhängig und führt zu keiner Verschärfung der Wohnpreissituation in kritischen Wohnlagen. Die Berechnung ist zudem unkompliziert und ist folglich für die Kommunen mit deutlich weniger Aufwand verbunden. Umfassende Berechnungen des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben ergeben, dass ein solches Flächenmodell im Verhältnis zur bisherigen Bemessungsgrundlage die wenigsten Veränderungen für Mieter ergeben würde. Aktuell haben der Bund und die Länder sich auf Eckpunkte verständigt. Was das bedeutet ist noch nicht vorhersehbar.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel