Mindestlohngesetz

Zum 1. Januar 2015 soll ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde eingeführt werden. Der Deutsche Bundestag hat in einer ersten Lesung über das geplante Gesetz beraten.

 

von Sylvia Pantel
Berlin, 6 Juni 2014

Die Tarifautonomie, mit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter Löhne und Arbeitsbedingungen selbstständig aushandeln, ist durch das Grundgesetz geschützt. Am Donnerstag wurde das Tarifautonomiestärkungsgesetz in den Bundestag eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Wir setzen ein deutliches Zeichen gegen unfaire, wettbewerbsverzerrende Löhne und stärken die Tarifpartner. Das Arbeitnehmerentsendegesetz wird für alle Branchen geöffnet. Damit können Lohntarifverträge, die Arbeitgeber und Gewerkschaft in einer Branche abschließen, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten in dieser Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Daneben wird zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde eingeführt. Die zukünftige Anpassung des allgemeinen Mindestlohns wird in einer mit Arbeitgebern und Gewerkschaften paritätisch besetzten Mindestlohnkommission beschlossen.

Gute Tarifverträge sind ein Markenzeichen für eine erfolgreiche Soziale Marktwirtschaft. Der Mindestlohn soll Arbeitsmarktchancen und Beschäftigung nicht gefährden. Wir wollen die vereinbarte Übergangsphase bis Ende 2016 nutzen und haben unsere Vorstellungen bereits in die Beratungen eingebracht.

—> Fakten und Infografiken zum Mindestlohn

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 12. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter