Erste Lesung des Rentenpaketes im Deutschen Bundestag – Mütterrente kommt!

Aus der Pressemitteilung der Frauen Union Düsseldorf:

 

Düsseldorf, 2. April 2014

„9,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von der Erhöhung der Mütterrente profitieren. Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 soll Müttern bzw. Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden“, erklärt Sylvia Pantel, Vorsitzende der Frauen Union Düsseldorf anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung am 3. April im Deutschen Bundestag.

Lebensleistung ist nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Erziehung der Kinder. „Die allermeisten Mütter können mit einer höheren Rente rechnen. Die Mütterrente ist verlässliche generationengerechte Politik“, so Sylvia Pantel. „Wir stärken mit der Mütterrente die eigenständige Alterssicherung von Frauen. Das mindert in vielen Fällen die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Bei zwei Kindern wird eine Mutter als Rentnerin zwischen 53 und 57 Euro brutto mehr erhalten – eine beachtliche Rentenerhöhung.“

Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2014 einem Rentenwert von 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost). In Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt um 59,6 Prozent geringere eigene Alterseinkommen als Männer. Während Männer auf ein eigenes durchschnittliches monatliches Alterseinkommen aus den drei Säulen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen  Sicherungssysteme  von 1595 Euro kommen, sind es bei Frauen nur 645 Euro im Monat. Die Gründe dafür liegen in den weiblichen Rentenbiografien. Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern haben noch längere Zeit wegen der Kindererziehung im Beruf ausgesetzt. Je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer ist in der Regel die eigene Rente. Kita-Plätze waren in den meisten Kommunen Mangelware. In dieser Situation entschieden sich viele Mütter für eine längere berufliche Unterbrechungszeit zur Erziehung ihrer Kinder.