Erneuerbare-Energie-Gesetz geändert

Ökostrom: Ab 2021 neuen Regeln

Berlin, 17. Dezember 2020

Heute hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geändert. Die Änderungen treten bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Das EEG wurde durch die frühere Rot-Grüne Bundesregierung eingeführt. Gerne hätten CDU/CSU die Fördermaßnahmen auslaufen lassen und auf den Handel mit Emissionszertifikaten gesetzt um somit dem weiter steigenden Strompreis entgegen zu wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion setzt auf eine nachhaltige Energiewende, die gleichzeitig für eine sichere und preiswerte Stromversorgung der Gesellschaft und Wirtschaft sorgt. Deswegen wurde die Grenze des Eigenverbrauchs z.B. bei Solaranlagen von 10 MWh auf 30 MWh pro Jahr deutlich erhöht. Dies gilt auch für über 20 Jahre alte Anlagen, die bereits ausgefördert sind. Um kleinere Anlagen nicht zu belasten und unwirtschaftlich zu machen, müssen Smart-Meter (intelligente Stromzähler) erst ab einer Leistung von 7kW eingebaut werden.

Darüber hinaus enthält die Anpassung des EEG noch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Strompreise für die Wirtschaft und zur Förderung von Wasserstoff und anderen erneuerbaren Energien.