Elternrechte bleiben geschützt

Kinder sind Grundrechtsträger: Warum die gewünschte Grundrechtsänderung nur Elternrechte eingeschränkt hätte

Berlin, 11. Juni 2021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Kinder sind durch unser Grundgesetz mit allen Rechten ausgestattet und geschützt. Das Vorhaben der Bundesregierung, spezielle “Kinderrechte” im Grundgesetz festzuschreiben, hätte den Kindern bei der Umsetzung ihrer bereits bestehenden Rechte nicht geholfen, sondern hätte eine Gefährdung der Elternrechte bedeutet . Laut der Justizministerin wird es jetzt keine Grundgesetzänderung geben, zumal die CDU/CSU bei ihrer Auffassung blieb, Eltern in ihren Rechten nicht einzuschränken. Worum es uns gehen muss, ist die konkrete Umsetzung und beständige Wahrung von Kinderrechten vor Ort. Ein Eingreifen staatlicher Behörden bei Vergehen gegen den Kinderschutz oder Beeinträchtigung des Kindeswohls ist vor Ort zu stärken und zu regeln. Im Gesetz zur Bekämpfung  sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurden bereits spezifische Qualifikationsanforderungen an Familienrichterinnen und -richter festgeschrieben. Gleiches gilt für die für Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts zuständigen Richterinnen und Richter der Oberlandesgerichte. Die Gefährdung des Kindeswohls und die richtige Anhörung von Kindern vor Gericht bestehen also und müssen vor Ort umgesetzt werden. Auf allen Ebenen unseres Staates können und müssen sich staatliche Stellen für die Rechte der Kinder einsetzen, ob beim Bund, den Landesbehörden und den Kommunen. Der rechtliche Rahmen besteht, die Instrumente stehen zur Verfügung und die Umsetzung gebietet das Grundgesetz. Statt nur symbolisch unsere Verfassung zu verändern, sollten wir lieber konkret alle Maßnahmen ergreifen, um Kinder, Eltern und Familien zu schützen und zu stärken.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel