Ehrenamtler können sich leichter freistellen lassen

Bundestag beschließt neues THW-Gesetz

Berlin, 13. März 2020

Einsätze und Lehrgänge des Technischen Hilfswerks (THW) lassen sich nicht immer auf den Feierabend oder den Urlaub verschieben. Daher sorgt die sogenannte Freistellungsregelung dafür, dass sich ehrenamtliche Helfer von ihrer regulären Erwerbsarbeit freistellen lassen können.

Im neuen THW-Gesetz werden diese Freistellungsmöglichkeiten nun zugunsten der ehrenamtlichen THW-Mitarbeiter erweitert. Die Bundesregierung begründet dies in ihrem Gesetzentwurf mit “neue Gefahren, die sich z. B. aus dem internationalen Terrorismus, hybriden Bedrohungen, der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen und dem Klimawandel” ergeben. Der Deutsche Bundestag hat das neue THW-Gesetz heute einstimmig in Berlin beschlossen.

Das Gehalt des freigestellten THWlers muss zunächst der Arbeitgeber weiter bezahlen. Fehlt ein ehrenamtlicher Helfer an einem Arbeitstag mehr als zwei Stunden bei seiner regulären Arbeit, bekommt sein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung vom THW erstattet.

Laut Bundesregierung engagieren sich im THW rund 80.000 Helferinnen und Helfer in 668 Ortsverbänden – 98 Prozent arbeiten ehrenamtlich.