Die neue Corona-Regeln in NRW

Was ist ab Montag zu beachten?

Düsseldorf, 15. Dezember 2020

Hier das Wichtigste zusammengefasst:

1.) Private Zusammenkünfte: Die Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus 2 Haushalten zzgl. Kinder bis 14 Jahre) bis zum 10. Januar 2020

2.) Ausnahme: Weihnachten: Zusätzlich zum eigenen Hausstand können 4 weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen (Partner, Geschwister und deren Angehörige). Kinder bis 14 Jahre werden NICHT mitgezählt.

3.) Silvester Neujahr: Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Es gilt ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

4.) der Einzelhandel bleibt bis 10. Januar 2020 geschlossen. Außer: Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Kioske (weitere Ausnahmen in der VO weiter unten).

5.) Körpernahe Dienstleistungen: Nicht erlaubt sind u.a. Kosmetikstudio, Maniküre, Tätowieren oder Friseur. Ausnahmen u.a. Physio-, Ergo- oder Logotherapie.

6.) Gastronomie: Betriebe bleiben geschlossen. Lieferung und Abholung ist weiterhin möglich. Verzehr alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist untersagt.

7.) Schulen: Präsenzpflicht in Schulen ist aufgehoben. Ab 8. Klasse Unterricht auf Distanz. Bei den Klassen 1-7 entscheiden Eltern ob Präsenz oder Lernen von zu Hause. 21. Und 22. Dezember 2020 sowie 7. Und 8. Januar 2021 sind unterrichtsfrei.

8.) Kitas: Bleiben weiterhin geöffnet. Bis 10. Januar sollten Kinder nur in die Betreuung gebracht werden, wenn es absolut notwendig ist.

9.) Schutz vulnerabler Gruppen: Personal soll mehrfach wöchentlich getestet werden. Besuche sollen weiterhin möglich sein. Besucher aus Gegenden mit erhöhter Inzidenz müssen einen Negativ-Test vorlegen, der höchsten 24 Stunden alt ist.

Ausführlichere Informationen zu den neuen Corona-Verordnungen finden Sie über diesen Link.