Mit der geplanten „Bundesstiftung Gleichstellung“ würde der Bundestag eine Kompetenz aus den Händen geben – an eine linksgrüne Vorfeldorganisation. Der Stiftungsauftrag „Gleichstellung“ entspricht nicht dem Verfassungsauftrag „Gleichberechtigung“.
Ein Gastbeitrag von Sylvia Pantel bei TichysEinblick.de