Die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und unseren Grundrechten

Die Religionsfreiheit ist fester Bestandteil unserer Verfassung und muss es auch bleiben. Was aber, wenn religiöse Strömungen andere unserer Grundrechte in Frage stellen? Damit Deutschland ein Land der Freiheit bleibt, müssen wir uns umfassender mit dem Verhältnis von Politik und Religion auseinandersetzen und uns ernsthafte Gedanken darüber machen, wo die Religionsfreiheit an ihre Grenzen stößt.

Eine Kolumne von Sylvia Pantel bei NRW-direkt.net

Düsseldorf-Süd, 12. Dezember 2017

In Deutschland stellt die Religionsfreiheit eine Errungenschaft dar, die sich auch in unserem Grundgesetz widerspiegelt. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind fester Bestandteil unserer Verfassung und damit unantastbar.

Im Zuge der Einwanderung muslimischer Gastarbeiter und Flüchtlinge haben sich die westlichen Gesellschaften, so auch unsere, pluralisiert und die Zahl der unterschiedlichen Konfessionen ist gestiegen. Damit haben auch die Konflikte zwischen den Glaubensrichtungen zugenommen. Das liegt unter anderem daran, dass fundamentalistische religiöse Bewegungen auch bei uns in Deutschland immer präsenter werden. Deswegen verlangen die Menschen zurecht von unserem Staat, dass sich dieser seiner Verantwortung zum Schutz der eigenen Bevölkerung noch stärker bewusst wird. Also müssen wir uns umfassender mit dem Verhältnis von Politik und Religion auseinandersetzen und uns ernsthafte Gedanken darüber machen, wo die Religionsfreiheit an ihre Grenzen stößt.

Für unser Gemeinwesen, das auf die Trennung von Staat und Kirche setzt, wäre die Tolerierung eines politischen Islams, der einen allumfassenden Geltungsanspruch des islamischen Rechts in einer totalitären Auslegung für alle Lebensbereiche wie Staat, Recht und Gesellschaft fordert, ein fataler und gefährlicher Fehler. Bereits jetzt sind verstärkte Tendenzen einer Ausweitung des politischen Islams in Deutschland zu beobachten. Das betrifft gerade auch die durch unser Grundgesetz geschützten Grundwerte, wie etwa Demokratie, Meinungsfreiheit sowie Gleichberechtigung von Mann und Frau. Damit ist mit der Zeit ein Spannungsfeld zwischen der Religionsfreiheit und den Grundwerten unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entstanden. Darum ist es jetzt an der Zeit, uns für unsere Grundwerte und gegen den politischen Islam einzusetzen. Unter keinen Umständen dürfen wir erlauben, dass der politische Islam jemals die politische, juristische und gesellschaftliche Ordnung unseres Landes bestimmt – dann hätte die Religionsfreiheit meines Erachtens die Grenze des Vertretbaren überschritten.

Ahmadiyya Muslim Jamaat – Wolf im Schafspelz

In einigen Fällen ist es nicht eindeutig ersichtlich, wer unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte tatsächlich teilt und wer nicht. Glaubensgemeinschaften wie beispielsweise die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), die in Hessen inzwischen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, geben zwar in der Öffentlichkeit vor, mit unserer Verfassungsordnung konform zu sein. Jedoch steht die AMJ meiner Meinung nach, vor allem in Bezug auf die Rechte der Frau, nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz. Die Toleranz, welche die AMJ unserer Gesellschaft ihr gegenüber abverlangt, verweigert sie bewusst anderen gegenüber. Dabei sehe ich insbesondere die Haltung der AMJ-Gemeinde in Bezug auf das Eheverständnis, die Rechte und Pflichten einer Frau sowie deren Begründung für das Tragen eines Kopftuchs kritisch.

Umso erstaunter war ich darüber, dass der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) der AMJ vom 6. bis 9. Februar die Ausstellung „Eine Reise durch die islamische Zeit“ im Düsseldorfer Rathaus ermöglicht hatte, in der Broschüren mit für mich verfassungswidrigen Äußerungen verteilt wurden. Aussagen der AMJ wie „Eine Frau […] soll ihre Natur nicht verleugnen und sich nicht weigern, eine Zeit ihres Lebens ihren Kindern zu widmen, nur, weil ihr vordergründige Freuden und Ziele einer Karriere oder Vergnügungen wichtiger erscheinen“ sprechen den Frauen ihre Selbstbestimmungsrechte vollkommen ab und widersprechen damit auch der in unserem Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau. Daher frage ich mich, wie diese Einstellung mit unseren im Grundgesetz gefestigten Rechten und Pflichten zu vereinbaren ist, zumal sich die AMJ-Gemeinde im Glaubenskern kaum von anderen streng konservativen islamischen Gemeinschaften unterscheidet, welche den Islam für die einzig „wahre“ Religion halten sowie Koran und Sunna wortwörtlich nehmen.

Auch frage ich mich, wie es dazu kommen konnte, dass diese Glaubensgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen hat. Das muss dringend überprüft werden. Aufgrund ihres Körperschaftsstatus sieht sich die AMJ nun von staatlicher Seite her dazu legitimiert, noch stärker missionarisch aufzutreten und den politischen Islam zu verbreiten. Dies verdeutlicht sie durch ihre 100-Moscheen-Kampagne, indem sie vergleichsweise viele Moscheen vor allem in den neuen Bundesländern baut. Hier stellt sich mir die Frage, woher das Geld dafür kommt und warum hier keine staatliche Aufsicht besteht?

DITIB – Der verlängerte Arm Ankaras

Auch der in Deutschland größte Islamverband, die Diyanet Isleri Türk Islam Birligi (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, abgekürzt DITIB), kann und darf nicht weiterhin als verlässlicher Partner in Bezug auf Fragen der Religion angesehen werden. Derzeit kooperieren die Schulministerien zwar immer noch mit der DITIB, wenn es jedoch um den Islamunterricht an unseren Schulen geht, wissen wir unverändert nicht, was dort explizit gelehrt wird und welche Inhalte tatsächlich vermittelt werden. Wie ich schon in einer früheren Kolumne geschrieben hatte, werden in Teilen dieses Unterrichts frauenfeindliche und altertümliche Auslegungen des Islams gelehrt, die absolut nicht mit unseren Grundwerten zu vereinbaren sind.

Darüber hinaus wird die DITIB aus der Türkei gelenkt und weist eine enge Verbindung zur türkischen Religionsbehörde, zum türkischen Staat und damit zu Präsident Erdogans Regierungspartei Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) auf. Dass unsere Wertevorstellungen mit dieser Regierung nicht übereinstimmen, muss hier nicht näher erläutert werden. Mit der DITIB ist daher ein objektiver, verfassungsgemäßer Religionsunterricht nicht realisierbar. Also sollten auch jegliche durch Steuergelder finanzierte Fördermittel für die Tätigkeit der DITIB unverzüglich eingestellt werden.

Wegweiser – Ein verlorener Kampf

Wenn sich in den Köpfen junger Menschen erst einmal die radikale Ideologie des politischen Islams verfestigt hat, ist der Weg in das Milieu des Salafismus nicht mehr weit. Bis jetzt wurde sehr viel Geld zur Verfügung gestellt, um Präventionsprogramme und Aussteigerprogramme zu konzipieren – von erfolgreichen Maßnahmen möchte ich hier aber nicht sprechen. So wurde etwa auf Initiative des damaligen nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) das Salafisten-Präventionsprogramm „Wegweiser“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, den Einstieg in den Salafismus zu verhindern und gewaltbereite junge Salafisten bei ihrer Deradikalisierung zu unterstützen.

Aber was tun wir, wenn junge Salafisten von ihrem Handeln und ihrer Ideologie fest überzeugt sind? Dieser Aspekt wurde bei der Konzipierung dieses Programms leider nicht bedacht. Wie erfolglos dieses Programm tatsächlich ist, zeigt die Antwort des Landesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Verena Schäffer (Grüne). Die Antwort offenbarte, dass bis August 2017 kein einziger Fall erfolgreich abgeschlossen wurde. Ein weiterer Beleg für die Erfolg- und Sinnlosigkeit dieses Programms ist der Bomben-Anschlag auf ein Sikh-Gebetshaus in Essen im April 2016, bei dem vier Menschen verletzt wurden. Nach dem Anschlag hatte sich herausgestellt, dass der Haupttäter am Präventionsprogramm „Wegweiser“ teilgenommen hatte, nachdem die Leitung seiner Schule über sein auffälliges Verhalten berichtet hatte. Nur wenige Tage vor dem Attentat auf das Sikh-Gebetshaus hatte er noch an einer „Wegweiser“-Sitzung teilgenommen.

All diese Ergebnisse und Ereignisse zeigen, dass es sich bei diesem Projekt nicht um ein sehr erfolgreiches handelt. Daher sollte dieses Programm einer tiefgründigen Evaluierung unterzogen werden, um aufzuzeigen, dass eine Überführung in die Regelfinanzierung unangebracht wäre, zumal die tatsächlichen Kosten heute noch nicht ersichtlich sind. Auch bin ich der Meinung, dass auf diesem sensiblen Gebiet nur staatliche Stellen mit solchen Aufgaben beauftragt werden dürfen. Diese könnten von der Bundeszentrale oder Landeszentrale für politische Bildung übernommen werden, damit die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zweckgebunden eingesetzt werden und nicht in falsche Hände geraten.

Religionsfreiheit ist bei uns ein Grundrecht, aber leider wird dieses Recht immer häufiger dazu benutzt, politische und religiöse Herrschaftsansprüche zu begründen. Aufgrund von falsch interpretierter Toleranz wird dabei allzu oft übersehen, dass andere Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden. Daher sollten wir eine selbstbewusste Praxis der Grenzziehungen entwickeln, um unsere Grundwerte und Grundrechte zu schützen und zu sichern.