Das gibt der Staat für Familien aus

Bundeshaushalt 2020: Sylvia Pantel berichtet über das geplante Budget des Familienministeriums

Düsseldorf-Süd, 26. Oktober 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

als zuständige Berichterstatterin habe ich am Mittwoch im Familienausschuss zum Etat des Familienministeriums für das Jahr 2020 gesprochen. Die Ausgaben für familienpolitische Leistungen werden erhöht – es werden gegenüber dem Vorjahr 1,36 Mrd. Euro mehr zur Verfügung stehen und der Haushaltsansatz wird somit auf 11,8 Mrd. Euro angehoben.

Die Position des Elterngeldes wird um 396 Mio. auf 7,255 Mrd. Euro erhöht. Diese Leistung entlastet ganz junge Familien und ist unsere größte Haushaltsposition. Im Etat stehen für die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags rund 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit erhöhen wir den Betrag um 403 Mio. Euro.

Der Ansatz für die Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steigt um 77 Mio. Euro auf 795 Mio. Euro.

Das Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern wird um 29 Mio. auf 30 Mio. Euro erhöht.

Der Fonds Sexueller Missbrauch erfährt einen Aufwuchs von 28,4 Mio. auf 45,4 Mio. Euro – was eine richtige Antwort auf das Thema ist.

Wir haben einen guten Haushaltsentwurf 2020 für das Familienministeriums vorgelegt. Einige Punkte sind meines Erachtens verbesserungswürdig:
Die Verringerung der Mittel im Bereich der Bundesfreiwilligen – und Freiwilligendienste sowie im Patenschaftsprogramm “Menschen stärken Menschen” von insgesamt 59 Mio. Euro müssen zurückgenommen werden. Das ehrenamtliche Engagement in der Gesellschaft verdient unsere Wertschätzung und keine Kürzung.

Das Finanzvolumen für die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird nicht dem Anspruch der Stiftung gerecht. Bei steigenden Geburten wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von mindestens 14 Mio. Euro benötigt. Die Idee der Frühen Hilfen ist, dass Kinder gesund und gewaltfrei aufwachsen und wir den Eltern bei der Bewältigung ihrer anspruchsvollen Aufgabe helfen, damit überforderten Müttern und Vätern geholfen werden kann. Die “Babylotsen” zum Beispiel arbeiten in 38 Kliniken in sieben Bundesländern. Sie “lotsen” Familien durch unerwartete, schwierige Lebensumstände und tragen dazu bei, dass die Eltern während der Schwangerschaft und Geburt ihres Kindes gut informiert werden.

Auch sollten die Mehrgenerationenhäuser eine Mittelerhöhung erfahren, indem der Inflationsausgleich bedacht wird. Fast in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es mindestens ein Mehrgenerationenhaus. Diese Einrichtungen stellen eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel