Das erste Pflegestärkungsgesetz ist verabschiedet

Für 2015: Mehr Geld für die Pflege zu Hause.
Für 2035: Pflegevorsorgefonds für die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen.

 

von Sylvia Pantel

Berlin, 18. Oktober 2014

[…] Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet, mit dem die Pflege zu Hause gestärkt wird. Die Verbesserungen treten bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft. Nahezu alle Leistungsbeträge werden um vier Prozent angehoben.

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird gleichzeitig um 0,3 Beitragssatzpunkte angehoben. Die Beiträge werden paritätisch, also vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Es gibt spürbar mehr Geld. Wir erhöhen die gesamten Ausgaben für Pflege um ein Viertel. Eine solche Steigerung der Leistungen hat es in der Sozialgeschichte noch nicht gegeben.

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Jeder, der schon mal einen Menschen gepflegt hat, weiß, dass neben dem körperlichen Einsatz auch die richtige Ausstattung notwendig ist. Angehörige werden beim Waschen, beim Pflegen und bei der Betreuung entlastet. Der Zuschuss für die Wohnung wird erhöht, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer Umgebung bleiben können.

Neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Anstelle eines Teils der Pflegesachleistung sollen künftig auch niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden können.

Die zeitlich befristete vollstationäre Versorgung und die vorübergehende Pflege und Betreuung werden künftig besser kombinierbar.

Von der zum 1. Januar 2015 geplanten Beitragssatzerhöhung wird ein Drittel, nämlich 1,2 Milliarden Euro jährlich, in einem Pflegevorsorgefonds angelegt. Hier soll über zwei Jahrzehnte angespart werden, damit ab 2035, wenn die Babyboomer-Generation der 60er-Jahre in die Jahre kommt, künftige Beitragszahler entlastet werden können. Das ist ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll dann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen und mit psychischen Einschränkungen, insbesondere Demenzkranke, soll dadurch wegfallen.

Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sollen ihren Lebensabend in Würde verbringen und ihren Pflegebedarf an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

mehr zum Thema:
Informationen rund um die Pflegestärkungsgesetze.
Stellungnahmen von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 17. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter