Corona: Verlängerung der Entschädigungsleistung für Eltern

Noch immer sind viele Kinder aufgrund geschlossener oder nur eingeschränkt geöffneter Kindergärten und Schulen zu Hause. Dies belastet berufstätige Eltern.

Düsseldorf-Süd, 2. Juni 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

viele Eltern können immer noch nicht vollständig arbeiten gehen, weil sie ihre Kinder zu Hause wegen geschlossener oder nur eingeschränkt geöffneter Kindergärten und Schulen betreuen. Oftmals bedeutet das: Es fehlt Geld in der Familienkasse und Eltern sorgen sich um die finanzielle Zukunft ihrer Familie. Das werden wir als Union familienpolitisch nicht akzeptieren.

Wir unterstützen daher in der Corona-Pandemie Eltern in schwierigen Situationen und schaffen finanzielle Sicherheit. Wir haben in dieser Woche die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Damit ergänzen wir die bisherige Regelung zum Lohnersatz für Eltern: Ersetzt werden weiterhin 67 Prozent des Verdienstausfalls monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung verlängern wir von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Elternteil, das die Kinder betreut. Insgesamt können Eltern damit einen Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung haben. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Hier ist eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate – oder innerhalb eines Monats auf mehrere Tage – möglich. Damit wollen wir auch den unregelmäßigen Betreuungszeiten von Kindergärten und Schulen gerecht werden. Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilität.

Eltern von behinderten Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Kindern sind ebenfalls betroffen und werden deshalb von uns auch unterstützt. Denn die Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sind momentan vielfach geschlossen. Aus diesem Grund schaffen wir künftig auch für sie eine Lohnfortzahlung – und zwar unabhängig vom Alter der behinderten Kinder.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel