Conterganstiftungsgesetz

Sylvia Pantel spricht im Bundestag

Berlin, 21. Mai 2021

Die deutsche Öffentlichkeit beschäftigt sich seit nunmehr sechzig Jahren mit dem Thema Contergan. Die Contergan-Schäden betreffen die Geburtsjahrgänge Ende der 50er bis Anfang der 60er Jahre. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird die Stiftung  in “Conterganstiftung” umbenannt. Die für die jährlichen Sonderzahlungen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden vorzeitig an die Betroffenen ausgezahlt. So kann die Lebenssituation der geschädigten Menschen im Alter verbessert werden. Außerdem wird so die Grundlage für eine angemessene Projektförderung für die Zukunft geschaffen.