CDU/CSU für weitere Aussetzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen

Sachverständigenanhörung im Bundestag

Berlin, 29. Januar 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Montagmorgen ging es in der öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses um das Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Anhörung der geladenen Sachverständigen brachte zum Ausdruck, dass die von der CDU/CSU Fraktion angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten verfassungsrechtlich möglich ist. In unserer Fraktion herrscht Einigkeit darüber, dass der Flüchtlingsschutz von Menschen aus Kriegsgebieten primär ein Schutz auf Zeit ist. Ist der Krieg im Heimatland beendet, müssen die Betroffenen in ihr Land zurückkehren, um dort beim Wiederaufbau zu helfen. Einen Familiennachzug soll es nach unserer Auffassung nur in Härtefällen geben. Wir haben in den Sondierungsgesprächen mit der SPD vereinbart, dass der Familiennachzug zu dem Personenkreis der subsidiär Schutzberechtigten weiterhin ausgesetzt bleiben soll. Konkret bedeutet das, dass wir zukünftig den Familiennachzug der Kernfamilie aus humanitären Gründen im Umfang von maximal 1.000 Personen im Monat zulassen werden. Es wird also für besondere Einzelschicksale nach wie vor eine Härtefallregelung geben. Damit tragen wir der begrenzten gesellschaftlichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeit gerade auf der Ebene der Kommunen und Gemeinden Rechnung. Denn auch die Kapazitäten bezüglich des benötigten Wohnraums, der Schulen sowie Sprachkurse und vieles mehr, sind begrenzt. Es kann auch nicht unser Ziel sein, dass die gut ausgebildeten Menschen hier bleiben und in ihren Heimatländern beim Wiederaufbau fehlen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU ist daher ein auf Maß und Mitte ausgerichteter Entwurf.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel