Betreuung für Grundschüler

Bundestag beschließt Ganztagsfinanierungsgesetz

Berlin, 6. März 2020

Durch die Einschulung ihrer Kinder werden viele berufstätige Eltern vor eine schwierige Herausforderung gestellt. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich Studien zufolge eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Derzeit ist der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt.

Mit dem geplanten Ganztagsfinanzierungsgesetz CDU/CSU und SPD einen wichtigen ersten Schritt für eine umfassende Betreuung für Grundschüler auf den Weg gebracht. Konkret heißt das: ein vielfältiges Angebot für unsere Kinder und mehr zeitliche Flexibilität für die Eltern.

Es muss ein bedarfsdeckendes Angebot geschaffen werden. Hierbei sind in erster Linie die Länder verantwortlich. Der Bund wird sie dabei unterstützen und richtet ein Sondervermögen in Höhe von 2 Mrd. Euro ein. Es muss aber auch weiterhin die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie dieses Angebot nutzen wollen.