Baukindergeld kommt ohne Begrenzung der Quadratmeterzahl

Wahlkampfversprechen von Sylvia Pantel wird umgesetzt

Düsseldorf-Süd, 1. Juli 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

der Koalitionsausschuss beschließt, das Baukindergeld ohne eine Begrenzung der Quadratmeterzahl einzuführen. Damit halten wir unser Versprechen, möglichst vielen Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum zu unterstützten.

Durch das Baukindergeld werden über einen Zeitraum von zehn Jahren pro Kind und Jahr 1.200 Euro an Familien gezahlt, die vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 Wohneigentum erwerben. Anspruchsberechtigt sind Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Zuschuss von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt.

Die Bundesregierung wird für Maßnahmen ab 1. September 2018 bis zum 31.Dezember 2021 die Abschreibungsbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zusätzlich zur linearen Abschreibung um 5 % pro Jahr für vier Jahre erhöhen, um auch steuerliche Anreize für den Wohnungsbau zu setzen.

Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird die Bundesregierung über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Mrd. Euro in 2019 weitere 500 Mio. Euro bereitstellen.

Die Städtebauförderung wird im Bundeshaushalt ab 2019 auf dem Niveau des Jahres 2018 stabilisiert.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel