Baukindergeld auch nach 2020?

Sylvia Pantel kämpft für eine Verlängerung der Förderzeit

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in der dieswöchigen Sitzung der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag habe ich dargestellt, warum das Baukindergeld über die ursprünglich festgelegte Förderzeit zum Jahresende 2020 hinaus verlängert werden soll.

Damit unterstützen wir besonders Familien mit Kindern und mittleren oder niedrigeren Einkommen dabei, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Diese Möglichkeit der Finanzierung eines Eigenheims leistet einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge, da man den Wohnraum nutzt und im Alter kaum noch finanzielle Belastung durch die Miete hat. Gleichzeitig stärkt das Baukindergeld offenbar auch die Lebensqualität und Attraktivität auf dem Land: Über 70% der Anträge wurden in kleinen Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden gestellt. Insgesamt sind seit Programmbeginn bis Mai 2020 232.803 Anträge eingegangen, das Zusagevolumen beträgt dabei 4,861 Milliarden Euro. Bislang wurden 151.779 Anträge bewilligt.

Für die Einführung des Baukindergeldes hatte ich mich erfolgreich im Jahr 2018 eingesetzt. Der Kauf oder Bau eines Eigenheims wird mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr für 10 Jahre bezuschusst. Solange das Haushaltseinkommen den Grenzwert von 90.000 Euro (der Grenzwert erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro) nicht überschreitet, kann man den vollkommen kostenlosen Zuschuss nutzen. Bei drei Kindern und einem maximalen Haushaltseinkommen von 120.000 Euro im Jahr ergeben das 36.000 Euro an staatlicher Unterstützung.

In der Arbeitnehmergruppe habe ich zudem die Notwendigkeit eines Bundesbürgschaftsprogramms erläutert. Mit einem solchen Programm könnte der Bund für das Startkapital, also den Eigenanteil einer Finanzierung, bürgen und so Familien beim Erwerb der selbstgenutzten Immobilie unterstützen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel