Autorennen, Wohnungseinbrüche und Störerhaftung

In seiner letzten Sitzungswoche vor der Wahl hat der Bundestag weitere Gesetze beschloßen

 

Berlin, 30 Juni 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in der letzten Sitzungswoche haben wir eine Reihe weiterer Gesetze verabschiedet. Eine signifikante Veränderung wurde im Strafrecht vorgenommen – künftig werden Autorennen und rücksichtslose Raser schwer bestraft. Jedes Jahr sterben Menschen bei illegalen Autorennen, weil unverantwortliche Fahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten und die Menschen grob gefährden. Bisher wurden illegale Autorennen lediglich als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft. Mit der strafrechtlichen Anpassung sind bei der bloßen Teilnahme an einem illegal veranstalteten Autorennen mehrere Jahre Freiheitsentzug möglich. Wir zeigen Rasern hiermit eindeutig die rote Karte, denn solch ein Verhalten im Straßenverkehr ist inakzeptabel und es handelt sich hier auch nicht um ein Kavaliersdelikt. Tragische Vorfälle wie in Köln, Berlin oder kürzlich auch in Mönchengladbach dürfen sich nicht wiederholen.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in unserem Land ist in den letzten Jahren angestiegen – das mussten wir leider auch in Düsseldorf feststellen. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, verschärfen wir das Strafrecht und weiten die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden aus. Der Wohnungseinbruch in privat genutzten Wohnungen wird nun härter bestraft, und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen. Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist nicht selten ein traumatisches Erlebnis für die Opfer und ist daher härter als Diebstahl oder Sachbeschädigung zu bestrafen.

Mit der Änderung des Telemediengesetzes werden die rechtlichen Grundlagen für öffentliche WLAN-Netze klarer definiert und Netzanbietern mehr Rechtssicherheit ermöglicht. So werden diese z.B. aus der Pflicht der Kostentragung genommen, insbesondere bei Abmahnungen – somit wird die „WLAN-Störerhaftung“ abgeschafft. Betreiber dürfen nicht von einer Behörde verpflichtet werden Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt mit der Änderung nicht nur zu mehr Klarheit bei der Nutzung von WLAN-Hotspots bei, sondern auch zu deren weiteren Verbreitung und leistet somit auch einen entscheidenden Beitrag für eine flächendeckende Breitbandversorgung.

Die große Reform des SGB VIII, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, wird nach Kritik von Fachverbänden und der CDU/CSU-Fraktion nun nicht verabschiedet, sondern auf die kommende Legislaturperiode verschoben.  Nach intensiver Verhandlung mit der SPD haben wir uns darauf geeinigt, wesentliche Inhalte wie den gesamten Komplex zu Pflegekindern aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Bei unserer Reform war uns wichtig Elternrechte nicht einzuschränken, und Erziehungskompetenzen zu stärken.
Derzeit holen sich über 50% der Eltern beim Jugendamt von sich aus Hilfe. Dieses Vertrauen in die Hilfe der Jugendämter wollen wir nicht gefährden. Zu diesem sensiblen Punkt soll es nun in der nächsten Legislatur eine breite und fachlich fundierte Debatte geben. Die vorgelegte große Reform hätte zu viele Fragen unbeantwortet gelassen. Jugendämter sollen auch in Zukunft Anlaufstelle und Kooperationspartner der Eltern bleiben. Auch unnötigen bürokratischen Mehraufwand für die Jugendhilfe konnten wir vermeiden. Ehrenamtliches Engagement darf nicht durch bürokratische Hürden erschwert werden. Die ursprüngliche vorgesehene Einengung des Jugendwohnens für junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, konnten wir ebenfalls verhindern. Das nun verabschiedete Gesetz sieht eine Verbesserung der Heimaufsicht und die Stärkung der Kooperation der Heilberufe mit dem Jugendamt im Bereich des Kinderschutzes vor.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel