Asylpolitik: Bericht zu sicheren Herkunftsstaaten

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung  liegt nun deren “zweiter Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten” dem Deutschen Bundestag vor

Berlin, 17. Januar 2020

Laut Asylgesetz hat die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre zu berichten, ob die Voraussetzungen für die Einstufung dieser Staaten als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. Der Asylantrag eines Ausländers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen, was zu merklich beschleunigten Asylverfahren führt. Neben den EU-Staaten gelten die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten.


Dem Bericht zufolge, erfüllen die genannten Länder weiterhin die Voraussetzungen für eine solche Einstufung. Die Gesamtschutzquote habe sich innerhalb des Berichtszeitraumes in den meisten Staaten rückläufig entwickelt.  Diese Quote bemisst, wie schutzbedürftig Immigranten aus den jeweiligen Ländern sind, beispielsweise ob sie politisch oder aufgrund Ihrer Religiosität verfolgt werden. Die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten habe sich “weiter deutlich reduziert”. Die dadurch zur Verfügung stehenden Kapazitäten könnten auf die tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden konzentriert werden. Innerhalb der EU ist Deutschland im Berichtszeitraum erneut der Mitgliedstaat mit dem größten Zugang an Asylbewerbern.

Den Bericht der Bundesregierung  mit genauen Angaben zur Lage in den einzelnen sicheren Herkunftsstaaten und den entsprechenden Statistiken finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916465.pdf