Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Was Sie jetzt wissen müssen

Berlin, 12. Februar 2021

In letzter Zeit wurde vermehrt von Unternehmen geklagt, dass finanzielle Unterstützungsleistungen des Bundes für Unternehmen nicht zügig genug oder unzureichend ausgezahlt würden. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Woche die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet und online gestellt. Jetzt können Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Wie Sie den Antrag stellen können und weitere Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de