Ab 2020 wird das Wohngeld erhöht

Rund 660.000 Haushalte werden profitieren. Damit wird ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrags für bezahlbares Wohnen umgesetzt. Künftig wird es eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes geben.

Berlin, 10. Mai 2019

Das Bundeskabinett hat sich mit dem Wohngeldstärkungsgesetz befasst und dabei die Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange, der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Wohnen zuständige ist, erläutert, was sich ändert:

Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen spürbare Entlastungen bringen. Damit wird ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrags für bezahlbares Wohnen umgesetzt. Insgesamt werden ab dem 1. Januar 2020 rund 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Rund 180.000 Haushalte werden erstmals oder erneut Anspruch auf Wohngeld erhalten. Die verbesserten Leistungen werden vor allem Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden auch Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten entlastet werden. So wollen wir verhindern, dass Menschen aufgrund angespannter Wohnungsmärkte ihr lebenslanges Umfeld verlassen müssen und eine Ghettobildung verhindert wird. Künftig wird es eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes geben. Ab dem 1. Januar 2022 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Dadurch wird die Zahl der Wohngeldempfänger auf einem gleichmäßig hohen Niveau bleiben; weniger Haushalte werden über die Zeit aus dem Anspruch auf Wohngeld „herauswachsen“, weil sich beispielsweise die Einkommen geringfügig ändern. Das sorgt auch für mehr Sicherheit bei den Betroffenen.

Die Wohngeldreform ist eine Maßnahme, die auf dem Wohngipfel 2018 verabredet worden ist. Sie ist eine Komponente für bezahlbares Wohnen. Eine deutliche Entlastung für die Mieten und Baupreise wird es nur geben, wenn mehr gebaut wird und neuer Wohnraum geschaffen wird.