5,5 Mrd. für gute Kitas und gute Betreuung geplant

Bundestag diskutiert über „Gute-Kita-Gesetz“

 

Berlin, 18. Oktober 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag hat der Bundestag zum Gesetzentwurf dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ debattiert. Der Bund will sich an den Kosten zur Verbesserung der Qualität oder zur Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung beteiligen. Es sollen den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden: im Jahr 2019 0,5 Milliarden Euro, im Jahr 2020 eine Milliarde Euro, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 2 Milliarden Euro.

Bund, Länder, Kommunen und Träger haben in den letzten zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Ziel des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes ist daher, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder in Deutschland. Zugleich werden damit Eltern bundesweit gleichwertige Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Deswegen soll das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz die Qualitätsniveaus in den Ländern einander annähern, um letztlich eine Angleichung zu erreichen.

Es wird eine Anhörungen zum Gesetzentwurf geben, um die verfassungsrechtliche Seite zu prüfen. Gerade wenn der Bund in guter Absicht ein solches Gesetz plant, muss er sicher sein, dass es verfassungsgemäß ist.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel