30 Millionen Euro für Frauenhäuser

Schutz vor Gewalt gegen Frauen

Berlin, 11. Juni 2021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Gewalt gegen Frauen muss auf allen Ebenen bekämpft werden. In meiner Rede am Donnerstag habe ich ausgeführt, was wir bereits zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen erreicht haben und wo noch Baustellen sind. Bis 2024 wird der Bund jährlich 30 Millionen Euro für den Um- und Ausbau von Frauenhausplätzen zur Verfügung stellen. Weitere drei Millionen Euro stehen für die Digitalisierung und Fortbildungen der Berater in Frauenhäusern bereit. Ein digitales Abfragesystem der Länder kann auf Karten über freie Kapazitäten in Frauenhäusern Auskunft geben. Das erleichtert die Platzsuche und ermöglicht Beraterinnen, sich besser auf die Frauen zu konzentrieren. Eine Einführung des Rechtsbegriffs „Femizid“ für die Tötung von Frauen lehne ich ab. Ein Mord sollte nicht wegen des Geschlechts anders bestraft werden. Wichtig ist stattdessen, die Hintergründe einer Tat zu kennen, ob es sich bspw. um einen Ehrenmord, um häusliche Gewalt oder eine Beziehungstat handelt, da man diese Informationen für die Bestrafung und Prävention einer Tat nutzen kann. Mehr Gewaltschutz für Frauen erreichen wir nicht durch neue Begriffe, sondern durch Gesetze, Prävention und Ressourcen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel