1,126 Milliarden Euro

Bund forciert den Ausbau von Kinderbetreuung

 

Berlin, 23. März 2017

Der Bund unterstützt auch weiterhin mit großem finanziellen Aufwand die Länder und Kommunen beim Ausbau und Betrieb von Betreuungsplätzen für Kinder. Mit dem “Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung” hat das Kabinett bereits das vierte Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” seit 2008 auf den Weg gebracht: Von 2017 bis 2020 soll das Sondervermögen “Kinderbetreuungsausbau” um insgesamt weitere 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Das ist die Grundlage für die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Gelder sind einsetzbar für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.

Sylvia Pantel dazu: “Mit dieser verstärkten Unterstützung begegnen wir dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, der sich neben einer veränderten Betreuungsquote auch durch steigende Geburtenraten und Zuzug ergibt. Ein wichtiger Schritt dabei ist, dass die Mittel nun nicht mehr nur für das Betreuungsangebot von unter Dreijährigen, sondern auch zugunsten älterer Kinder bis zum Schuleintritt verwendet werden können. Die Förderung von qualitativ guten Kinderbetreuungsangeboten ist eine Investition in die Zukunft.”

Hintergrund: Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.